Aufgaben des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt die Gemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts juristisch nach außen. Er berät über alle Fragen, die die personellen und materiellen Voraussetzungen der Gemeindearbeit betreffen. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten beschließt er über entsprechende Maßnahmen, z.B. über Reparaturen und Renovierungen der zur Pfarrei gehörenden Immobilien.
Im jährlichen Haushaltsplan wird versucht, die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im Folgejahr aufeinander abzustimmen.
In der Jahresrechnung werden die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Haushaltsjahres erfaßt. Idealerweise sollte Haushaltsplan und die Jahresrechnung möglichst wenig voneinander abweichen.
